Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch

Der Schwangerschaftsabbruch,  unter den Voraussetzungen des § 218a StGB,  kann in unserer ambulanten Tagesklinik in geschützter Atmosphäre stattfinden.
Vor dem Schwangerschaftsabbruch muss zwingend ein Beratungsgespräch in einem Beratungszentrum durchgeführt und bescheinigt werden.

Auf folgender Website finden Sie Adressen von anerkannten Beratungsstellen:

(https://www.berlin.de/familie/de/informationen/
schwangerschaftskonfliktberatung-57
)

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